Ästhetik / Laserchirurgie – Verödung von Blutgefäßen

Störende in der Haut gelegene Blutgefäße und Blutschwämmchen lassen sich mit dem Laser sehr schonend entfernen. Die Energie des Laserlichtes wird vom Blutfarbstoff absorbiert, was zur Erhitzung und damit zur Zerstörung des Blutgefäßes führt. Die übrige Haut nimmt nur zu einem sehr geringen Anteil die Energie des Laserstrahls auf und wird daher weitestgehend geschont. Die Hitzeentwicklung im bestrahlten Blutgefäß führt allerdings in der umgebenden Haut zu einer schwachen Schädigung, die sich durch eine leichte Schorfbildung in den ersten Tagen nach der Behandlung zeigt. Diese kleine Läsion heilt in der Regel ohne Narbenbildung aus.

Das zu bestrahlende Hautareal sollte haarfrei (rasiert oder epiliert) und nicht gebräunt sein. Vor und nach der Behandlung sollte eine Sonnenbestrahlung (auch Solarium) für ca. sechs Monate vermieden werden, da diese das bestehende geringe Risiko der Entwicklung von Hypo- und Hyperpigmentierungen (Farbveränderungen) der Haut deutlich erhöht.

Während der Behandlung ist eine Laserschutzbrille zu tragen, da es sonst zu einer Schädigung der Augen kommen kann. Um eine befriedigende Entfernung der Gefäßveränderung zu erzielen, können mehrere Behandlungssitzungen nötig sein. Die vollständige Entfernung kann nicht garantiert werden. Ein späteres Wiederauftreten der Veränderung ist möglich und eine Narbenbildung ist nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen.

Bei Gefäßveränderungen der Haut handelt es sich meist um ein rein kosmetisches Problem, daher werden die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen.