Paukenerguss

Das Trommelfell trennt den Gehörgang und das Mittelohr luftdicht. Da wir ständig Luftdruckschwankungen unterliegen, muss ein Druckausgleich oder auch eine Belüftung des Mittelohres sichergestellt werden. Das Mittelohr wird über die Ohrtrompete (Tuba auditiva), welche in den hinteren Abschnitt der Nase mündet, belüftet. Ist diese Belüftung gestört durch Schleimhautschwellungen in der Nase, z.B. bei Erkältungen oder durch „Polypen” bei Kindern, kann es zur Flüssigkeitsansammlung im Mittelohr kommen.

Die Flüssigkeitsansammlung macht sich durch ein unangenehmes Druckgefühl und eine deutliche Hörminderung bemerkbar. Zur Behandlung muss die Belüftung des Mittelohres wieder hergestellt werden. Je nach Ursache sind abschwellende Maßnahmen in der Nase, Behandlung von Erkältung oder Allergie und mitunter auch die operative Entfernung kindlicher Polypen notwendig. Bei sehr hartnäckigen oder ständig wiederkehrenden Paukenergüssen kann das Einsetzen von kleinen Röhrchen in das Trommelfell notwendig sein.

Belüftungsstörungen des Mittelohres können unbehandelt zur akuten Mittelohrentzündung und bei längerem Fortbestehen auch zur chronischen Mittelohrentzündung bis hin zur Knocheneiterung führen.

Informationen zur dramatischen Unterfinanzierung von Kinderoperationen 

Nach einem aktuellen Beschluss*, dass Mandel- und Mittelohroperationen bei Kindern künftig schlechter von den Krankenkassen vergütet werden, wächst der Protest von betroffenen Eltern und Ärzten.

Was viele bisher nicht wissen: Die Vergütung ist mittlerweile so gering, dass die verantwortlichen Ärzte bei jedem Eingriff dazuzahlen müssen.

Für den häufigen Standardeingriff der Adenotomie (Entfernung kindlicher Polypen) mit Paukenröhrcheneinlage bei gesetzlich versicherten Kindern zahlen die Krankenkassen beispielweise seit Januar rund 105 Euro brutto. 

Dabei handelt es sich aber nicht etwa um das Honorar für den operierenden Arzt, die operierende Ärztin: Von dem Betrag müssen das OP-Material, die OP-Raummiete im Krankenhaus, die Personalkosten für die OP-Assistenz, die Instrumentenaufbereitung, die Wartungskosten für die OP-Technik, die Haftpflichtversicherung und noch einige Positionen mehr bezahlt werden. 

Auch vor der Absenkung der Vergütung waren diese Eingriffe kaum wirtschaftlich machbar. In Kombination mit der derzeitigen Explosion aller Kosten durch Inflation, Energiepreissteigerung und Fachkräftemangel hat sich die Situation noch einmal drastisch zugespitzt.

Welchen ‚Wert‘ hat die medizinische Versorgung und Gesundheitserhaltung, wenn festgelegt wird, dass eine Operation im Rachenbereich von Kindern nur mit einem Bruchteil ihrer Kosten vergütet wird? Und was hat das zur Folge?

Immer mehr niedergelassene ÄrztInnen und Krankenhäuser geben diese Operationen auf!

Schon jetzt liegt die durchschnittliche Wartezeit auf einen solchen Eingriff bei vier bis fünf Monaten – Tendenz steigend.

Wenn das ambulante Operieren in dem Bereich nicht aufgewertet wird, werden die Kinder nicht mehr die benötigte Versorgung erhalten und von langfristigen Entwicklungsstörungen (beispielsweise erheblichen Verzögerungen des Spracherwerbs durch schlechtes Hören) betroffen sein.

Für viele Eltern in Sorge um ihr Kind ist dies weder verständlich noch tolerierbar!

Wenn Sie möchten, beteiligen Sie sich mit Ihrer Unterschrift an einer Petition, die die Verantwortlichen bei Krankenkassen, Selbstverwaltung und in der Politik zum Handeln auffordert.

www.change.org/p/appell-an-politiker-und-krankenkassen-erhalten-sie-die-ambulante-hno-kinderchirurgie

* Zum Hintergrund:

Im Dezember 2022 haben der GKV-Spitzenverband (die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Teilreform des ambulanten Operierens beschlossen. Mit dem Beschluss werden kleinere Eingriffe in der Vergütung abgesenkt, komplizierte Operationen dagegen künftig höher bewertet, ohne dass insgesamt mehr Geld in das System fließt. Ein adäquater Ausgleich der stark steigenden Kosten durch Inflation, Energiepreissteigerung und Fachkräftemangel wird den Arztpraxen von den Krankenkassen verwehrt. Gerade diese ‚kleineren‘ Eingriffe sind aber bei Kindern häufig unerlässlich, um ihnen eine gesunde Entwicklung zur ermöglichen.