Knocheneiterung des Ohres (Cholesteatom)

Der äußere Gehörgang ist mit den sogenannten Plattenepithelzellen ausgekleidet, das Mittelohr mit Schleimhautzellen. Gehörgang und Mittelohr sind durch das geschlossene Trommelfell voneinander getrennt. Wird das Trommelfell durch eine Verletzung oder eine chronische Mittelohrentzündung durchlässig, können Plattenepithelzellen des Gehörganges in das Mittelohr wachsen. Diese Plattenepithelzellen greifen den Knochen im Mittelohr an und können ihn langsam zerstören. Es entsteht die chronische Knocheneiterung des Ohres, das Cholesteatom.

Knocheneiterung des Mittelohres

Die Typischen Symptome des Cholesteatoms sind wiederkehrender übelriechender Ausfluss aus dem Ohr, Schwerhörigkeit sowie gelegentlich Ohrenschmerzen oder Kopfschmerzen.

Bei der mikroskopischen Untersuchung des Ohres zeigen sich typische weiße Cholesteatomschuppen. Durch Röntgenuntersuchungen kann die Größenausdehnung, also das Ausmaß an Knochenzerstörung, abgeschätzt werden.

Das größte Risiko eines Cholesteatoms geht von der Knochenzerstörung aus. Die Gehörknöchelchen können zerstört werden, was zur Schwerhörigkeit führt. Dringt das Cholesteatom ins Innenohr ein, kann es zu Schwindel und zur Taubheit kommen. Wird der durch das Mittelohr verlaufende Gesichtsnerv betroffen, kommt es zur Gesichtslähmung. Bei Eindringen ins Gehirn kann es zur Hirnhautentzündung mit allen Komplikationen bis zum Tod kommen.

Ein Cholesteatom muss behandelt werden. Die Behandlung ist in jedem Falle operativ. Bei der Operation wird das Cholesteatom komplett entfernt, der Trommelfelldefekt verschlossen und die möglicherweise unterbrochene Gehörknöchelchenkette wieder aufgebaut. In den meisten Fällen kann durch die Operation das Hörvermögen verbessert werden. Nur durch die Operation lassen sich die Komplikationen bzw. Folgen des Cholesteatom verhindern.