Otosklerose (Verknöcherung der Gehörknöchelchen)

Die Otosklerose ist eine relativ seltene Form der Verknöcherung der Gehöhrknöchelchen. Sie kann zur Schwerhörigkeit und Ohrgeräuschen führen.

Der Steigbügel wird im ovalen Fenster des Innenohres durch einen elastischen Membranring gehalten. Durch diese Lagerung können die Schallschwingungen nahezu verlustfrei ans Innenohr weitergegeben werden. Bei der Otosklerose wird der Steigbügel durch Knochenneubildung im ovalen Fenster des Innenohres fixiert. Die Schallschwingungen können dann nur schlecht mit großen Verlusten weitergeleitet werden. Hieraus resultiert die Hörminderung.

Ursache der Otosklerose sind Störungen bestimmter Stoffwechselvorgänge, deren Auslöser weitgehend unbekannt sind. Vererbung, aber auch eine Maserninfektion, werden als Auslöser diskutiert.

Die typischen Symptome sind die in der Regel zunächst einseitige langsam zunehmende Schwerhörigkeit, gelegentlich in Kombination mit einem Ohrgeräusch. Häufig sind Frauen zwischen 20 und 40 Jahren betroffen. Eine Schwangerschaft verschlechtert die Symptome meist deutlich.

Die Diagnose lässt sich über die Anamnese (Vorgeschichte), eine Ohrmikroskopie und Hörteste stellen. Durch diese Untersuchungen lässt sich die Diagnose leider nicht absolut zweifelsfrei stellen. Erst die operative Eröffnung des Mittelohres gibt die eindeutige Sicherheit der Diagnose. Eine medikamentöse Therapie gibt es nicht. Die Therapie der Wahl ist die Operation.

Bei dieser Operation, der sogenannten Stapesplastik, wird der Steigbügel nahezu komplett entfernt, nur die Fußplatte des Steigbügels verbleibt im ovalen Fenster. Es wird ein Loch in die Steigbügelfußplatte gebohrt oder mit dem Laser geschossen und eine Prothese dort eingebracht. Die Schallübertragung erfolgt dann über die Prothese, welche sich im Loch der Fußplatte frei bewegen kann. Das Gehör kann durch diese Operation in den meisten Fällen nahezu normalisiert werden. Sollte bereits ein Ohrgeräusch vorliegen bleibt dies leider erhalten. Die Alternative zur Operation besteht lediglich in der Versorgung mit einem Hörgerät.